Der Gesetzgeber regelt die Besuche des Schornsteinfegers. Dieser säubert und prüft Ihr Kamin. Er ist auch erster Ansprechpartner für eine Neuinstallation. Der Schornsteinfeger hat das Recht, Grundstück und Haus zu betreten und über den Betrieb Ihrer Feuerstätte zu entscheiden. Ihm ist auch der Zugang zu allen relevanten Stellen wie Ofen, Kaminöffnung und Dach zu gewähren. Nach einem Neuanschluss erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme die Abnahme durch den Schornsteinfeger. Finden Sie Ihren zuständigen Bezirks-Schornsteinfeger.